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Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, im Folgenden "besser aufgelegt" genannt, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
§ 1. Allgemeines
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2. Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn "besser aufgelegt" eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
§ 3. Leistungen
Besser aufgelegt bietet folgende Leistungen:
(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot.
(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschulten DJs aus unserem DJ Pool.
§ 4. Lizenzzahlung an die GEMA
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.
Grundsätzlich von Lizenzzahlungen an die GEMA befreit sind private Feiern, zu denen keine Personen Eintritt erhalten, die nicht eingeladen wurden. Des Weiteren darf kein Eintritt verlangt werden.
§ 5. Auftragsstornierung
Bis 10 Tage nach Buchungseingang haben Sie ein Widerrufsrecht, welches von Kosten befreit ist.
Bei Stornierung eines bereits gebuchten und bestätigten Auftrages, werden dem Auftraggeber bis 3 Monate vor der Veranstaltung alle bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
Es gelten folgende Regelungen bei einer Stornierung:
bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100,- Euro (pauschal);
bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gesamtgage;
bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gesamtgage.
Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Hier wird die ggf. von Ihnen bereits geleistete Anzahlung mit dem neuen Auftrag verrechnet.
Sollte seitens "besser aufgelegt" ein Rücktritt erfolgen (z.B. durch technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod etc.), wird durch "besser aufgelegt" wenn möglich Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Ein Rücktritt vom Vertrag/ von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich oder fermündlich zu erfolgen.
§ 6. Preise
Es gelten die jeweils aktuellen Paketpreise zum Zeitpunkt der Veranstaltung bzw. verbindliche Angebote bei individuellen Anfragen.
Zusätzliche Leistungen werden entsprechend nachträglicher Vereinbarungen zusätzlich berechnet. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
§ 7. Zahlungsbedingungen
"besser aufgelegt" ist grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von "besser aufgelegt" anerkannt sind. Eine Zahlung per Überweisung im Voraus gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, so ist "besser aufgelegt" zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von "besser aufgelegt" sofort in einem Betrag fällig. Sollte die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage gestellt sein, behält sich "besser aufgelegt" das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
"Besser aufgelegt" ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
§ 8. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei "besser aufgelegt" anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
§ 9. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen "besser aufgelegt" und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
§ 10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. nicht durchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.